CAC-NAM

CAC-NAM  Computer Aided Claims – die professionelle Lösung für das Nachtragsmanagement

Mit CAC-NAM können Bauunternehmen und Bauhandwerker ihre gesamte Bauabrechnung einschließlich Mengenermittlung durchführen, ihre Nachtragspreise VOB-konform berechnen, ihre Nachtragsforderungen beim Auftraggeber geltend machen und durchsetzen. Ferner werden auch finanzielle Ansprüche aus gekündigten Leistungen (§§ 8 Abs. 1 VOB/B bzw. 648 BGB) und die Entschädigungsansprüche gem. §§ 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B bzw. 642 BGB berechnet.

Der CAC-NAM-Einsatz empfiehlt sich insbesondere für alle Unternehmen, die

    • Bauverträge nach VOB/B abschließen,
    • ihre Bauabrechnung und Fakturierung rationell gestalten wollen;
    • ihr Claimmanagement vereinfachen wollen;
    • ihre Vergütungsansprüche aus Bauvertragsabweichungen im Leistungsbereich auf der Grundlage der Urkalkulation VOB-konform und nachvollziehbar berechnen und erfolgreich durchsetzen wollen.
    • CAC-NAM ist des weiteren netzwerkfähig und ist mit ausgewählten Schnittstellen mit anderen EDV-Kalkulations- und Abrechnungsprogrammen zu verknüpfen. Insbesondere die VOB-konforme Berechnung von Nachtragspreisen und weiteren Claims macht CAC-NAM infolge des möglichen Schnittstelleneinsatzes auch für solche Firmen interessant, die ihre Preisermittlung und Abrechnung bereits EDV-gestützt durchführen.

CAC-NAM Leistungen

  • Erfassung von Leistungsverzeichnissen mit Kurz-/Langtext, Mengen, Kalkulationsdaten und Einheitspreisen
  • Nachträgliche Preisaufgliederung (Nachbildung einer nicht dokumentierten Urkalkulation)
  • Zuschlags-/Endsummenkalkulation mit max. 10 Einzelkostenarten;
  • Angebotschreibung
  • Soll-Ist-Vergleiche (mengen- und kostenmäßig unter Berücksichtigung der VOB/B und BGB Vergütungstypen)
  • Nachtrags- und Abrechnungsmanagement
  • Berechnung und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen aus Bauvertragsabweichungen
    • § 2 Abs. 3 VOB/B (Mengenüber- bzw. unterschreitung)
    • § 2 Abs. 4 VOB/B (Teilkündigung)
    • § 2 Abs. 5 VOB/B (Leistungsänderung)
    • § 2 Abs. 6 VOB/B (Zusatzleistung)
    • § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B (Vergütungsanspruch für Leistungen ohne Auftrag bzw. eigenmächtiger Abweichung)
    • § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B (Kündigungsvergütung)
    • § 642 BGB bzw. § 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B (Entschädigungsvergütung)
  • Faktura; (VOB-konform inkl. Kündigungs- und Entschädigungsvergütung)
  • Datenübernahme und Datenübergabe nach GAEB
  • Datenübernahme aus Fremdkalkulationsprogrammen
  • Massenermittlung „Allg. Bauabrechnung REB 23.003“

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